April 17th, 2008
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hierfür hat es sich auf die neu eingefügte und zum 18. April 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB gestützt. Danach steht der nachträglich anzuordnenden Sicherungsverwahrung nicht entgegen, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten schon bei der Anlassverurteilung erkennbar war, sofern damals eine Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war.
RA Carsten R. Hoenig |
Urteile |
April 13th, 2008
Hoffentlich erfahren es die potentiellen Kronzeugen, Denunzianten und Anscheißer bald: Der BGH lässt massive Einschränkungen der Anwendung des § 31 BtMG immer wieder und mehr zu:
BESCHLUSS 1 StR 72/08 vom 18. März 2008
RA Werner Siebers |
Allgemeines, BtMG, Urteile |
Februar 18th, 2008
Der Beschwerdeführer befindet sich seit Ende Oktober 2006 wegen des Verdachts des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft. Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Von Mai bis Ende des Jahres 2007 wurden an insgesamt 25 Tagen Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht durchgeführt. Vier weitere Fortsetzungstermine sollen im Januar und Februar 2008 stattfinden. Den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls lehnte das Landgericht ab. Das Oberlandesgericht verwarf die hiergegen eingelegte Haftbeschwerde.
RA Carsten R. Hoenig |
Allgemeines |
Februar 4th, 2008
Ein Betroffener muss im Bußgeldverfahren nicht zum Verhandlungstermin erscheinen, wenn sein Verteidiger wegen Verhinderung einen Terminsverlegungsantrag gestellt hat und die prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts eine Terminsverlegung geboten hätte.
So sah es das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 5.11.2007 (528 Qs 186/07).
RA Carsten R. Hoenig |
Richter, Verfahrensrecht |
Februar 3rd, 2008
5 StR 200/07
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 22. Januar 2008
Eine ausreichende Grundlage für die zum Schuldspruch führende rechtliche Subsumtion bilden diese Feststellungen zur Tatausführung nicht. Denn sie weisen in entscheidenden Punkten Lücken auf und sind mit den weiteren Feststellungen zum Tatgeschehen nicht zu vereinbaren.
RA Werner Siebers |
Allgemeines, Prozesse, Urteile |
Januar 25th, 2008
Per Strafbefehl wird dem Rechtsanwalt vorgeworfen, er habe einen Oberstaatsanwalt beleidigt. 30 Tagessätze sollen die Rechtsfolge sein. So weit, so normal.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft beantragt und das Gericht festgesetzt:
Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung durch Aushang des rechtskräftigen Strafbefehls am schwarzen Brett des Amtsgerichts … für die Dauer von 2 Monaten wird angeordnet, § 200 StGB.
RA Carsten R. Hoenig |
Staatsanwaltschaft |
Januar 24th, 2008
Der BGH teilt in einer Pressemitteilung mit:
Verurteilungen gegen Mitglieder der “XY-Bande” überwiegend rechtskräftig
RA Carsten R. Hoenig |
Prozesse, Urteile |
Januar 23rd, 2008
Das Landgericht München gibt meiner Beschwerde gegen einen Beschluß des Amtsgerichts statt, mit dem der Einspruch gegen einen Strafbehl als unzulässig verworfen wurde, weil ich keine Vollmacht vorgelegt hatte.
Knappe Begründung des Beschlusses des Landgerichts (26 Qs 5/08):
RA Carsten R. Hoenig |
Vollmacht |
Januar 22nd, 2008
Prozess gegen Räuberbande:
Angeklagte versucht vergeblich, ihren Anwalt loszuwerden
„Alle wollen mich zerfressen hier! Ich habe niemanden, der mich vertritt!“ Die 36 Jahre alte Frau, soviel war klar, fühlte sich allein und verraten auf der Anklagebank des Darmstädter Landgerichts.
RA Carsten R. Hoenig |
Prozesse, Urteile |
Januar 21st, 2008
Drogen im Brot und Würmer im Essen: Zwei ehemalige Freigänger berichten von den Zuständen in der JVA Plötzensee – und fordern den Widerspruch der Justiz heraus.
Bericht vom 30.11.2007im Tagesspiegel
... nur mal so eingeworfen in die aktuelle Diskussion um Verschärfung des Jugendstrafrechts.
RA Carsten R. Hoenig |
Knast |