Gnadenlos gegenüber Raubkopierern
Dezember 4th, 2006
Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellung von High-End-Computer nebst Zubehör, Ermittlungsverfahren gegen einen selbständigen Tontechniker, der ohne den Computer und ohne die dort gespeicherten Daten seinen Laden schließen kann. Das volle Programm also.
... weil er ein einziges Mal auf einem illegalen Fileserver eine Software im Wert von 39,00 € (neunundreißigkommanullnull Euro) unter Verletzung des Urheberrechts runtergeladen hat.
Der Mandant wurde anhand seiner IP Nummer ermittelt, die auf dem Fileserver abgelegt war.
Ich konnte es nicht glauben, bis ich diesen Beschluß hier sah. Es ist nicht zu fassen, was diese Staatsgewalt mit unserem schönen Grundgesetz macht.
Ein in diesem Zusammenhang interessanter Vermerk der Polizeibeamtin:
Es wird darauf hingewiesen, daß mit einer Auswertung der Rechnerdaten aufgrund der hiesigen Vorgangsbelastung frühestens in 18 Monaten zur rechnen ist.
Ich hätte da ja mal eine Idee, wie man die “Vorgangsbelastung” reduzieren könnte. Mann-o-Mann!

52 Kommentare zu “Gnadenlos gegenüber Raubkopierern”
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„Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig …” – Stimmt, verhältnismäßig schwachsinnig!
Durchsuchung von Anwaltskanzleien wegen Verdachts des Parkverstoßes, Zerstörung einer beruflichen Existenz wegen möglicherweise illegaler Software im Wert von knapp 40 Teuro – derartige Alarmaktionen stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat ungemein, oder ?
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Kann man in einem solchen Fall nicht einfach die Festplatte ausbauen und den Beamten geben. Wozu brauchen die den Rechner komplett?
Kann man sowas anfechten und wie lange dauert es dann, bis man sein Arbeitsgerät wieder hat?
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Das Stichwort heißt (auch) “Tatwerkzeug”; der Rechner ist nicht nur Beweismittel. Und Tatwerkzeuge unterliegen nun mal grundsätzlich der Einziehung.
Aber: Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kann ein Verteidiger versuchen, den Schaden in Grenzen zu halten. Da sind mehrere Varianten denkbar: Z.B.: Images anfertigen, damit der Beschuldigte die Daten weiternutzen kann. Oder das Image verbleibt bei der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte nimmt den Rechner wieder mit. Oder …
Es gibt durchaus auch die Möglichkeit der Beschwerde (als Rechtsmittel gegen die Sicherstellung/Beschlagnahme). Damit erreicht man aber oftmals weniger als durch ein freundliches Gespräche mit dem Strafverfolger.
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Stell Dir mal vor, auf dem Rechner ist kein Windows, sondern Linux oder MacOS installiert, so dass der Beschuldigte/Verdächtige die heruntergeladene SW gar nicht benutzen kann, und eine Pöseficht hat sich “nur” über den ungesicherten WLAN-Anschluss eingeklinkt…Naja: 18 Monate halt.
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Ich habe gerade eine ähnliche Sache. Auch hier bestätigt die Polizei die Ermittlungsgruppe DV sehr überlastet ist und eine Auswertung der Daten (drei Rechner und fünf Festplatten) sicher ein Jahr dauern wird.
Die zu ständige Staatsanwältin könnte sich vorstellen, die Sache bei einem Geständnis zu beschleunigen und sieht in der ganzen Sache auch nicht ein hoch kriminelles Verhalten.
Demnach ist ein umfassendes Geständnis der schnellste Weg, um an den Computer zu gelangen.
Andererseits wäre auch interessant, ob die Straftat überhaupt nachgewiesen werden kann.
Da muß der Mandant aufgeklärt werden, um dann selbst zu entscheiden.
das bei der Entscheidung aber nicht sein verhalten im Vordergrund steht, sondern die Frage, ob er seinen Computer wiederkriegt, ist deutlich falsch.
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...und das bei einer Software (laut Beschluss), die in jeder zweiten ComputerBILD etc. als Dreingabe dabei ist.
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auch ich hatte mal eine HD wegen einem vergleichbar großen Schaden.
Amtsgericht bestätigte die Hausdurchsuchung nach einer Beschwerde meines Verteidigers;
Landgericht sagte aber zum Glück, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig war, blabla.
Trotzdem:
Seit ich diese Hausdurchsuchung hatte, vier Leute meine Wohnung wegen einer Sache von etwas über 50 Euro auf dem Kopf gestellt haben, meine Computer mitnahmen, wobei zwei davon nachweislich erst nach dem “Tatzeitraum” gekauft worden waren, die sämtliche intimen Daten beinhalte, kann ich noch immer nicht so schlafen, wie vor der Durschsuchung.
Ich habe die Befürchtung, die Leute kommen wegen irgendeiner Kleinigkeit wieder,...
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Wie subsumiert man eigentlich das Herunterladen unter § 106 UrhG? Soll das eine Vervielfältigung sein? Oder eine Verbreitung wegen des Filesharings während des Downloads?
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Was mich mal absolut brennend interessiert: Was ist denn jetzt eigentlich, wenn die den Laptop 18 Monate lang behalten, und am Ende nichts finden?! Wer ersetzt denn bitte sehr den Schaden? Soll man 18 Monate lang auf Mietgeräte ausweichen? Oder wie jetzt?!
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Wie ist das eigentlich, wenn die Platte verschlüsselt ist? Theoretisch ist nicht mal nachweisbar, dass sich überhaupt Daten auf der Platte befinden. Sie meldet sich erstmal als unformatiertes Laufwerk. Kann die herausgabe des Passwortes erzwungen werden? Wenn ja, gibt es nicht die Möglichkeit die Aussage zu verweigern, da man sich selbst belasten würde?
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Da wird ja die Festplatten-Verschlüsselung richtig interessant und dürfte für reichlich Spaß bei der Auswertung der Daten sorgen… (Kann man eigentlich gezwungen werden, das Passwort rauszurücken? Eher nicht, weil man sich ja selbst belasten könnte, oder?)
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Highend Computer, selbständig, also kein armer Schüler, der sich die 39.- Euro nicht leisten konnte.
Der Aufwand ist sicher unsinnig, aber da stellt sich mir die Frage nach dem Intelligenzgrad, wenn man denn eine Software für 39.- Euro klaut.
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Traurig, soetwas! Wirklich traurig.
Wie heisst es so schön: “Unsere Rechtsprechung achten die Verfassung so sehr, dass sie sie nur an hohen Feiertagen anwendet.”
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Hallo Schweizer,
es gibt oft eine Menge tools, welche sich für das Bearbeiten einer Aufgabe eignen würden. Zumindest laut der Beschreibung auf der Webseite. Nur meist bekommt man auf die schnelle keine Vollwertige Testversion. So daß man doch versucht ist, auf dem Weg des Filesharings eine Testversion zu bekommen, um zu sehen, ob sie hält was sie verspricht.
Setz ich die SW in Form eines Auftrages ein, wird sie natürlich von mir Ordnungsgemäß lizensiert.
Haben Sie schonmal versucht, Geld für eine Lizens wiederzubekommen, weil die Software nicht das gemacht hat, was sie auf der Homepage des Lizensgebers versprochen hat?
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Ah, hier benutzt jemand TrueCrypt
Mit so einem programm kann man z.B. persönliche Daten sehr gut schützen, allerdings keine installierten programme, weil man die Startpartition nicht verschlüsseln kann.
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Lifeguard, hier reden wir von einem kommerziellen Programm, welches raubkopiert wurde. (Tönt ja grausam. !)
Das Ganze hätte man einfacher lösen können, aber wenn man bedenkt, wie lange es dauert, von der Anzeige über das ermitteln der IP, dann via Provider abklären, wer hat zu diesem Zeitpunkt diese IP gehabt…... u.s.w.
Da ist jede Testphase vorbei, man kauft den Scheiss oder löscht es.
(Wie komme ich zu der Ehre, mit Sie angesprochen zu werden ?)
Ich habe fertig.
Was passiert eigentlich, wenn auf dem Rechner nichts gefunden wird. ?
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Deutschland ist schon lange nicht mehr DAS was es einmal war
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Wenn ich bedenke, – dass laut Beschluss die angebliche Tat am 26.01.2005(!) begangen wurde, – dass der vermutliche Täter aufgrund der IP-Adresse ermittelt wurde, – wie lange das alles her ist, – der Beschluss am 03.07.2006(!) erst beantragt wurde,
...
dann komme ich zu folgenden Vermutungen:
1. Es stellt sich die Frage, ob die Herausgabe der IP-Adresse zu dem Zeitpunkt, als dies erfolgte, überhaupt noch zulässig war. Sofern die Erhebung und Speicherung dieser Information überhaupt rechtens war, könnte die Aufbewahrungsfrist bereits verstrichen gewesen sein. Nach dieser müssen Verbindungsdaten gelöscht werden.
2. Interessant sein könnte die Frage, ob die Speicherung der IP-Adresse an sich überhaupt zulässig war. Sofern der Mandant eine echte Flatrate genutzt hat, wäre die Speicherung nicht für die Abrechnung notwendig, also unzulässig, ebenso wie die nur dadurch erst mögliche Herausgabe von Personendaten.
Sofern der Provider nicht zur Speicherung der IP-Adresse berechtigt war oder sie länger als gesetzlich zulässig aufbewahrt hat und unzulässigerweise die Personendaten herausgegeben hat, wäre doch nett, den durch die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme entstandenen Schaden bei diesem einzuklagen.
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die Verhältnismäßigkeit stimmt einfach nicht mehr. Vergleicht man den “Schaden” mit dem von Mannesmann, Ackermann und anderen “Männern” der ach so feinen Gesellschaft, kommt man immer wieder zum Punkt: die Kleinen hängt man und die Großen bekommen den Orden.
Bedenkt man, dass ein Schwerverbrecher (Körperverletzung, Raub etc. ) nach 6 Monaten wieder frei kommt, wenn keine Anklage erhoben wird, kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Als Profi mit nur einem PC - ist natürlich nicht ganz ungefährlich. Nach 18 Monaten ist die Kiste sowieso entsorgungspflichtig
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Palamedes schrieb:
> Ah, hier benutzt jemand TrueCrypt
Nein, ich benutze eine verschlüsselte Partition unter Linux (/home, /tmp und /var sind verschlüsselt).
Nebenbei: Unter Linux kann man wirklich das komplette System verschlüsseln (mit Ausnahme von /boot, aber der Kernel ist ja sowieso GPL ;-) ), wenn man paranoid genug ist. Das einzige, das dann problemlos erkennbar ist, ist die verwendete Kernelversion und davon abgeleitet die Distribution – das sind die Dinge, die den Polizei am wenigsten interessieren dürften
Die Analyse der Festplatte eines solchen Systems dürfte lustig werden g
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> Die Analyse der Festplatte eines solchen Systems
> dürfte lustig werden g
Und vor allem die Justiz entlasten…
“Oh, Zufallsdaten auf der Platte, hmm, alles verschlüsselt… Analyse abgeschlossen, nächstes Beweismittel.”
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oh, oder vielleicht formattieren sie die platte einfach, wenn windows meldet, sie sei unformattiert? bei der hohen arbeitsbelastung, vielleicht weichen sie da ja auf gelangweilte verkehrspolizisten aus oder so?
gibt es da eigentlich eine garantie, falls z.B. eine Vase bei der Durchsuchung herunterfällt oder eben Daten verschwinden?
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@BEN, PASCAL: Kann ich euch sagen, ich hatte das vor 12 Jahren. Eine Anzeige von GvG, wie sich rausgestellt hat, wegen zweier Musikstücke (public Domain, vom FTP-Server der Uni Pderborn gesaugt) auf meiner Mailbox, die hießen wie Spiele von Electronic Arts. Hat ein Vierteljahr gedauert, bis ich meine zwei Rechner wieder hatte, währenddessen habe ich einen Programmierjob (zum Glück nur so neben der Schule, ironischerweise als Zuarbeiter/Subcontractor für ein Spiel von Sunflowers, 100%ige Electronic-Arts-Tochter…) sausen lassen müssen. Am Ende habe ich 2500 DM Schadensersatz gefordert und bekommen. Ob GvG oder die Staatsanwaltschaft die letztendelich berappen mussten, weiß ich leider nicht.
Wenn da irgendwas wäre formatiert worden,wäre wohl mehr fällig gewesen.
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Morgens, 06:00 Uhr und der Kommissar klingelt! Er überreicht den Durchsuchungsbeschluß. Und der Anwalt schläft noch.
1. Sollte der zu Durchsuchende nicht spontan Reue zeigen und den Verstoß bzw. die Straftat unumwunden zugeben?
2. Wird der Kommissar sich dann freuen, weil er nur mit einem unterschriebenen Geständnis wegfährt? Oder ist es ihm lieber, einen Sack voller Beweismittel und vermeintlicher Tatwerkzeuge mit zu nehmen und so seinen KollegenInnen einige unterhaltsame Wochen beim Sichten zu bereiten?
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Für die Verschlüsselungsfreaks:
Unter Windows gibt es verschiedene closed source, kommerzielle PRogramme zur kompletten Festplattenverschlüsselung.
Mir ist nur ein Freeware Programm bekannt CompuSec.
Eine kleine Liste aller Progs gibt es unter
>http://www.cipherbox.de/sicherheit-hdprotect.html
Bei Closed Source weiß man zwar nie, wie es mit Hintertüren aussieht, aber die wirklich bösen Daten lassen sich ja z.B. noch zusätzlich mit TrueCrypt verschlüsseln
>http://www.truecrypt.org/
Und zur besseren Handhabung von TrueCrypt gibt es dann noch die automatisierten Versionen: TCGina und TCTemp, Anleitung siehe
>http://www.herrschilling.de/sjsinternetpubs/truecrypt_tor.php
SaferSurf eben
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Mal unabhängig von der Sache (die ich auch völlig unverhältnismäßig finde): Hat der Mann keine Datensicherung? Selbstständig, Ton-Ing.? Er weiß also worauf es ankommt und er kennt die Sensibilität seines Materials (ich meine die Menge und die Konsequenzen seines Verschwindens oder seiner Beschädigung, nicht den Inhalt). Da macht man regelmäßig ein Plattenimage. Punkt. Das sichert zumindest die Existenz. Was macht der Mann denn bei einem Wasserschaden oder einem Hardwareschaden oder einem Einbruch? Nicht nur die Polizei nimmt Rechner mit. Ich bin ja nur kleiner Admin aber allein zu Hause liegen 20 Jahre Leben und Arbeiten auf 300 GB. Ich habe zwei Images aller Platten. Eines liegt am anderen Ende der Wohnung zum schnellen Zugriff bei Hardwareschäden, das andere 30 Km weiter bei meinen Eltern falls mir mal die Bude abbrennt. Und bei 90,- für eine 200 GB USB-Platte ist das auch nicht mehr wirklich teuer.
Und nochmal zu Sache: Hat der Durchsuchte nicht ein RECHT auf eine Kopie vor der endgültigen Beschlagnahme? Ich meine, ich hatte mal in einem Seminar über Steuerrecht beim Kapitel ‘was tun, wenn die Steuerfahndung kommt’ sowas gehört in Bezug auf die Beschlagnahme von Firmenunterlagen in Ordnern.
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Ja Datensicherung + Verschlüsselung ist angesagt und wie von Richard schon geschrieben in dieser Art und Weise zu hinterlegen. Ein komplettes Image ist halt angebracht denn ich würde es bevorzugen, nachdem man vielleicht dann doch möglicherweise die Hardware widerbekommt und noch nutzen will, das System platt machen und komplet von einem Image wiederherstellen. Denn ich bin mitlerweile paranoid/realistisch genug um anzunehmen nach so einer Durchsuchung kleine unangenehme Sachen auf der Platte zu erwarten (so Richtung Spyware et all).
Allerdings – so als juristischer Laie – bezieht sie die mögliche Beschlagnahmung nicht auch auf z.B. bei den Eltern/Freunden … hinterlegte persönliche Sachen (das gleiche gilt ja wohl auch für Schließfächer etc.).
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Und ich finde das als Softwarehersteller komplett in Ordnung. Was habt Ihr eigentlich für ein Rechtsverständnis? Nur weil das Programm 40 Euro kostet, soll der Dieb unbehelligt bleiben?
No way! Der soll den Knüppel spüren für seine vermeintliche Cleverness, anderer Leute Arbeit hinterlistig abzugreifen.
Wieso haben soviele Leute Probleme, daß zu begreifen, nur weil Software nicht physisch ist? Es ist und bleibt feiger Diebstahl.
Man bekommt das Kotzen, wenn man sieht, wie tausende(!) Anwender JEDEN Tag auf unseren Server mit illegaler Lizenz zugreifen und in unvergleichlicher Dreistigkeit sogar Supportanfragen stellen.
Eins ist dabei sicher: Wir haben Mittel, die illegale Nutzung unserer Software zuverlässig zu erkennen und jeder einzelne Fall landet bei der Polizei zur weiteren Verfolgung. Mittlerweile komplett vollautomatisiert. Und da wurden schon einige PCs abtransportiert.
Mikka
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Mikka,
ich bekomme das Kotzen, wenn ich so eine Scheiße wie von dir lesen muss. Nach deinem pfälzischen Rechtsverständnis ist es vermutlich auch in Ordnung, allen Leuten, bei denen ein Verdacht besteht, erst einmal 18 Monate den Zugang zur eigenen Wohnung zu verweigern, oder?
Wenn dir das polemisch vorkommt, warum eigentlich? Der materielle Schaden wäre, je nachdem, um was für eine Wohnung und was für einen PC es sich handelt, vergleichbar. Und jetzt mal zum Thema: Hast du auch nur für eine Sekunde daran gedacht, dass es jemanden treffen kann, der vielleicht nicht schuldig ist? Ist dir diese Möglichkeit schon mal ins Hirn gegangen, oder reicht die Kapazität dafür nicht mehr aus?
Ich selber habe z.B. hier ein W-LAN am Start, welches ich bewusst offen halte. Zugegeben, ich mache das ziemlich gut: Die Besucher kriegen eine Vorschaltseite, auf der ich sie informiere, dass sie mein W-Lan nutzen können, keinen Unsinn anstellen sollen, und ihre MAC-Adresse mitgeschnittten wird. Nicht mal so sehr, um einen unabänderlichen Beweis zu haben, sondern vor allem, um ggf. zeigen zu können, dass sich die meisten Benutzer meines Netzes korrekt verhalten. Da bin ich nicht übrigens nicht der Einzige, der so was tut.
So, und was passiert nun mit diesen nützlichen Einrichtungen, gerade wegen Leuten wie dir? Es gibt noch bei weitem keine einheitliche Rechtssprechung, aber zumindest ein Gericht hat sich für besonders schlau gehalten, und die Betreiber eines (in dem Fall übrigens nicht mal gewollt) offenen W-LANs im Zuge einer angeblichen Mitstörerhaftung verurteilt. Obwohl auf deren PCs nichts zu finden war. Weil halt irgendwer darüber ein Musikstück runtergeladen hat.
Na, das gefällt dem Kleinhirn, gelle? Und ist auch vollkommen korrekt, oder? Nur zur Info, mit so einem Rechtsverständnis, können wir hier den Laden auch gleich dicht machen, Deutschland schließen, und woanders hin auswandern. Offene Hotspots sind nämlich mittlerweile nicht nur eine innovative Privatangelegenheit, die fantastische Fortschritte mit sich bringen kann (z.B. an vielen Orten per W-Lan-Handy zu den Tarifen von Voice-over-IP telefonieren), sondern zu großen Teilen auch ein üblicher Service. Nicht nur Privatanwender, auch so gut wie jedes Hotel, viele Cafés usw. betreiben solche Netze als Service für Ihre Kunden. Gerade bei den Hotels ist die Verfügbarkeit von W-LAN mittlerweile ein wichtiger Buchungsfaktor. Kleiner Tipp: Die Funkwellen hören nicht an der jeweiligen Haustür auf! Mag für Leute, die sich geistig in der Pfalz befinden, eine erstaunliche Erkenntnis sein, ist aber so.
Und dann solche absurden Urteile, auch wegen Leuten wie dir. Weil jegliche Balance komplett verloren gegangen ist. Zeig mir doch mal den Kneipenwirt, der plattgemacht wird, weil er einen Münzfernsprecher bei sich stehen hat, von dem aus z.B. anonym Belästigungsanrufe getätigt werden können. Der kriegt selbst dann keinen Stress, wenn irgendein Besoffener das mal tatsächlich tut. Ich sage eines ganz klar: Den Dreck, den die Content-Mafia als Software und Musik vertreibt, interessiert mich bis auf wenige, im Softwarebereich angesiedelte, Einzelfälle schon seit vielen Jahren nicht mehr. Ich nutze prinzipiell keine Raubkopien, einfach schon, weil ich ich viel zu faul dafür bin. Keine Lust, mich auf der Suche nach Keys durch irgendwelche krummen Pornoseiten zu klicken. Ein einziges mal, nämlich 2001 habe ich mir was runtergeladen, den Song “Big in Japan” per GNUtella auf einen eMac, per Modem. Jugendsünde, wollte mal sehen, ob das wirklich klappt. Dabei ist es dann auch geblieben, ich hab eh kein Interesse an dem “Vergewaltigen-ist-cool”-Dreck, der einem heute als Musik verkauft wird.
Aber zurück zum Thema. Na? Hast du dir gerade schon geistig deine Bauernverteidigung aufgebaut? Nach dem Motto: “Wer ein W-LAN öffnet, der ist selber schuld, dem gehört der PC 18 Monate lang beschlagnahmt und eigentlich die Hand abgehackt
” Dann kannst du diese “Verteidigung” direkt mal erweitern, mein junger, von technischen Details unbehelligter Freund. Nämlich auf “Wer ein W-Lan betreibt, ist selber Schuld.” Falls dir aufgrund deiner Empörung über die bösen Raubmordvergewaltiger-Kopierer noch nicht der Unterschied aufgegangen ist: das “öffnet” fehlt, und wurde durch “betreibt” ersetzt. Die große Mehrheit aller W-Lan-Netze, auch wenn sie verschlüsselt sind, ist lockerst knackbar, wir reden hier über ungefähr 60 bis 70 Prozent. Und zwar nicht theoretisch, sondern ganz real. Wenn ich was Illegales tun wollte, könnte ich mich auch einfach ins Netz der Nachbarin einhacken. Der wird dann wegen Typen wie dir mal ganz locker der PC achtzehn Monate lang beschlagnahmt, bevor die Ermittler merken, dass sie auf der falschen Spur waren. Wenn sie es denn überhaupt merken. Vielleicht findet sich auf ihrer Platte ja auch der Hinweis auf eine zurückliegende, Tauschbörsenaktivität. Zum Beispiel in Form des Songs “Big in Japan”.
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Mikka : Soziopathen kennen meist den Begriff der Verhältnismäßigkeit nicht. Wegen 40 Euro eine Existenz vernichten ? Wegen 40 Euro für 1.5 Jahre nicht seinen Beruf ausüben können ? Da wollen wir aber mal hoffen, daß in gewissen Softwareschuppen alles mit rechten Dingen zugeht. Nicht, daß da am Ende auch mal eine Shareware länger als die Probezeit verwendet wurde oder sich ein Windows findet, das zweimal installiert wurde usw.
Strafe muß sein, keine Frage. Aber das was hier gelaufen ist, liegt näher an der Scharia als an rechtsstaatlichem (=verhältnismäßigen) Handeln. 40 Euro my ass – da könnte man ja auch wegen Falschparken oder Nicht-Anschnallen gleich mal das Fahrzeug für 18 Monate beschlagnahmen.
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@Cookie: Wenn Du Worte wie “Verhältnismäßigkeit” verwendest, dann erspar uns bitte Ammenmärchen der “Existenzvernichtung”, nur weil ein PC mitgenommen wird. Jeder Profi macht Backups seiner Daten und kann in jedem dahergelaufenen Laden für ein paar Hundert Euro einen PC kaufen.
Überschätze ich Dich jetzt einfach nur gnadenlos, oder wärst Du tatsächlich so bräsig, 18 Monate untätig die Wand anzustarren, nur weil Dein PC gepfändet wurde? Und falls jemand zu unrecht beschuldigt wurde, hat er doch knackige Schadenersatzansprüche, oder? Zu Eurer Versicherung: Das ist noch nie geschehen, und das aus sehr sehr gutem Grund.
@Ben: Du bellst ja nun besonders laut. Das wundert insofern, da Du ja nach Selbstauskunft nix raubkopierst. Das ist doch prima und Du bist komplett aus der Schußlinie. Warum also dann die Aufregung? Dein PC wird dann auch nicht beschlagnahmt. Die PCs, die durch unsere Aktivitäten beschlagnahmt werden, sind jedoch zu 100% durchseucht mit Raubkopien. Nehmt das bitte als gegeben hin.
Zur weiteren technischen Aufklärung sei Dir gesagt, daß für uns zur Ermittlung der Täter auf einem Rechner schon etwas mehr, als nur eine IP Adresse verfügbar ist. Und das reicht, um den Täter sehr schnell und zuverlässig dingfest zu machen.
Da einige offensichtlich mit der aktuellen Lösung gar nicht einverstanden sind, dann bitte ich um tragfähige Alternativvorschläge, wie wir Eurer Meinung denn besser verfahren könnten:
Was würdet Ihr denn besser als wir machen, wenn Ihr jeden Tag in Euer Logfile mit tausenden illegalen Zugriffen schaut und gleichzeitig mehrere Entwickler bezahlen müsst (deren Kinder leider nicht nur von Luft und Liebe leben)?
Und wenn Ihr von Verhältnismäßigkeit sprecht, ist es dann akzeptabel, einfach zu sagen, “Ach komm, sind doch nur 40 Euro. Laß den einen doch ziehen…”?!
Es sind eben nicht nur 40 Euro – Es sind 5000×40 Euro für uns. Und jetzt bitte nicht die Leier von “gekauft hätte man Dein Programm eh nie”. Warum nutzt der Parasit es dann? Es muß ja schon einen Nutzen und Wert für ihn gehabt haben. Weil er vermeintlich clever billig damit arbeiten konnte. Seinen Nutzen muß es aber dennoch gehabt haben. Es ist und bleibt Diebstahl an unserem Eigentum.
Und bei den beschlagnahmten PCs könnt ihr ganz fest davon ausgehen, daß unser Programm dabei immer noch die kleinste Nummer ist. Da kommen schnell 2000 bis über 10000 Euro illegale Lizenzen zusammen. Und das soll man durchgehen lassen? Das kann einfach nicht Euer Ernst sein.
Mikka
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So, so, Mikka,
ich bin also nicht dran? Bin ich mit dem Verhalten eben doch! Sobald nämlich irgendwer über mein W-Lan was zieht, und somit meine IP in den Logfiles steht. Etwas, das eben auch ca. 70% der W-Lan-betreibenden Restbevölkerung passieren kann. Hast du mich eben bewusst angelogen, oder warst du wirklich zu dumm, das zu sehen?
Übrigens, nochmal zum Thema “geistige Aufnahmekapazität”: Was mich ankotzt, ist die Tatsache, dass ich mittlerweile effektiv in simpelsten Rechten beschnitten werde, wegen Leuten wie dir, die bei Urheberrechtsverletzungen am liebsten die Schariah einführen würden. Es kann nicht sein, dass mein PC schon mit einem Bein in der Asservatenkammer steht, nur weil ich ein W-Lan am Start habe.
Übrigens, wenn von meiner Platte einfach nur ein Kopie gemacht würde (womit auch mein Alternativvorschlag vorliegt), dann hätte ich überhaupt kein Problem damit. Aber genau das reicht den Vertretern der Content-Mafia ja nicht aus. Du geilst dich doch daran auf, dass dem Kerl 18 Monate der PC genommen wird, anstatt nur eine Kopie der Platte. Und damit hat der nun mal ein Riesenproblem – hätte er auch, wenn er Backups gemacht hätte. Diese Platten wären doch gleich zwecks Auswertung mit beschlagnahmt worden.
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Ach Ben, die Welt ist nicht so schlecht, wie Du sie siehst. Und wir nehmen Dir auch nicht Dein immer und immer wieder zitierten Privathotspot. Schön, daß Du so selbstlos bist. Und wir(!) (und dabei kann ich nicht für andere sprechen), werden auch keine Anzeige erstatten, wenn uns über Deine IP Adresse ein illegaler Vorgang bekannt wird.
Nun zeigen Deine Äusserungen, daß Du noch viele Chance wahrnehmen kannst, Dir noch unbekanntes aneignen zu können, um die vielen Löcher in Deinem Kopf zu füllen: Was hältst Du den davon, daß ein Raubkopierer eine Software doch meist über längere Zeit einsetzt? Das er dabei bei häufiger Wiedereinwahl unterschiedliche IP Adressen zugewiesen bekommt? Das die Wahrscheinlichkeit zufälliger Mitsurfer mit der gleichen illegalen Software mit gleicher illegaler ID recht selten vorkommen sollte und das der Windows Anmeldename auch nicht auf jedem PC gleich ist, genauso, wie seine MAC-Adresse und einige andere Parameter, die mit Sicherheit zu einem bestimmten PC(!) und nicht nur zu einem WLAN Router führen?!
Mit zunehmender Horizonterweiterung wird Dir überraschend auffallen, daß die Welt nicht ganz so eindimensional ist, wie Sie Dir jetzt noch vorkommt. Sei mutig, und fange an, Dir ein Basiswissen anzueignen.
Mikka
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“Übrigens, wenn von meiner Platte einfach nur ein Kopie gemacht würde (womit auch mein Alternativvorschlag vorliegt), dann hätte ich überhaupt kein Problem damit.”
Damit hätten wir doch auch überhaupt kein Problem. Du hast mein Posting vermutlich völlig falsch interpretiert. Ich finde es auch unnötig, daß Polizeibeamte nun unbedingt die Hardware durch die Gegend schleppen müssen. Das hat von der Content-Industrie sicher auch keiner explizit gewollt. Ein Festplattenimage würde auch uns völlig reichen.
Aber möchtest Du davon ausgehen, daß ein Hauptschulabsolvent mit Polizeiausbildung immer in der Lage ist, erfolgreich ein Harddisk image zu ziehen? Das muß man nicht, aber kann man in Einzelfällen bezweifeln und das findet wohl dann auch Niederschlag in der praktischen Durchführung der Beweissicherung.
Nur ein Szenario: Was ist, wenn eine Festplatte mit einem USB Dongle verschlüsselt ist. Dann bräuchte man die Hardware in ihrer Gesamtheit, um an die Daten zu kommen. Wie erklärst Du einem durchschnittlichen Beamten die Unterschiede verschiedener RAID-Typen. Das Mitnehmen der installierten Festplatten bringt dann auch nix.
Und nochmal: Es geht dabei um vielleicht 500 Euro Hardware, die schnell nachgekauft ist. Und WENN man unschuldig ist, kann man die uns gerne in Rechnung stellen.
Ich wiederhole mich ungern, aber das ist bislang aus gutem Grund noch nie geschehen, weil es in unseren(!) Fällen tatsächlich immer Schamrotzer waren, die nichts anderes als das verdient haben, was sie bekommen haben. Und Urheberrechtsverletzung ist KEIN Kavaliersdelikt. Dann gibt’s die Knute in die Parasitenvisage.
Mikka
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Mikka,
zwei Postings, eine Antwort: Ich fürchte, die Horizonterweiterung täte dir ganz gut, lass mich erläutern, warum. Zunächst mal der Punkt, wo ich dir zustimme: Ich glaube dir absolut unbesehen, dass ihr rausfinden könnt, ob eure Software mit meinem PC genutzt wurde. Aber darum geht es mir doch gar nicht. Ich weiß sowieso, dass ich mich legal verhalte. Die Vorstellung, dann aber 18 Monate mindestens auf meinen PC warten zu müssen, das ist die Sache, die mich vor Wut kochen lässt.
Was du aber immer noch nicht verstehst, ist dass ich trotzdem erst einmal der Beschuldigte wäre. Angenommen, mein Nachbar wäre so einer, der sich über meinen Hotspot regelmäßig einwählt, und dabei eure Software nutzt. Dann hätte der intern eine Adresse wie 192.168.0.13, extern aber “meine” IP-Adresse. Und das würde sich so wiederholen, permanent.
Deswegen würdet ihr mich als Besitzer der IP erst einmal fälschlich beschuldigen, und die Polizei stünde in meiner Haustür. Um für 18 Monate mein essentielles Arbeitsgerät mitzunehmen, dessen Hauptwert die darauf gelagerten Daten sind! Klar, sobald meine Sachen gesichtet würden, wäre nach 5 Minuten ersichtlich, dass ich es nicht bin, aber da lassen sich die gnä´gen Herrschaften ja mal eben 18 Monate Zeit. Mindestens. Da hilft mir euer toller Schadensersatz für die Hardware recht wenig. Wenn ich ihn denn überhaupt kriege, und mir nicht irgendein geistesgestörtes Gericht im Rahmen der allgemeinen Hexenjagd eine Mitstörerhaftung andichtet.
Das Mindeste wäre, dass mein Computer für den Fall, dass ich auf meiner Unschuld bestehe, schnell geprüft und mir wiedergegeben wird. Die Kosten der Prüfung übernehme ich gerne, wenn sich anschließend herausstellt, dass die Anschuldigung doch korrekt war. Aber solche Dinge werden natürlich nicht bedacht. Weil die Content-Faschisten regieren, und ein Verdächtiger per se schuldig sein muss. Und wenn er’s mal nicht ist, macht man ihn halt schuldig: Per Mitstörerhaftung.
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Ich denke mal, daß wir so weit gar nicht auseinander sind. Aber sollten wir nun aufgrund der Problematik WLAN/Mitstörerhaftung. in der Konsequenz komplett auf die Contentrechte verzichten? Ist das nun Dein Vorschlag? Bezüglich der Imageerstellung durch unsere Polizei habe ich hoffentlich nachvollziehbar schon geantwortet.
Nein, ein echter, tragfähiger Alternativvorschlag bleibt leider noch aus! Her damit und wir machen es noch heute so!
Mikka
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@Mikka
Nur mal so am Rande:
Deine Geschichte mit dem automatisierten Sammeln von IP Adressen von geklauten Lizenzen etc. auf euren Servern ist ja wohl an den Haaren herbei gezogen, oder?
Wenn das so einfach mit der Strafverfolgung wäre wie Du es beschreibst, dann frage ich mich wieso Microsoft & Co nicht schon lange dieses Mittel einsetzen und alle IPs mit illegaler Windows Version verklagen…
Im übrigen seid ihr selber schuld, wenn ihr nicht in der Lage seid eure Software besser vor Piraterie zu schützen – ich weiß zwar nicht um welches Programm es sich da bei euch handelt, aber mit einer dummen Seriennummer kann man heute kein Produkt mehr schützen, das sollte selbst so einem Moral-Apostel wie Dir klar sein…
38
@Martin: Leg Dich einfach besser wieder hin…
@Ben: Ich hatte geantwortet, aber diese Kommentarseite hat wohl noch bugs und ich habe einfach keine Lust, das alles nochmal einzutippen. Oder der Blogbetreiber hat es (noch) nicht freigeschaltet.
Mikka
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[Zweiter Versuch, Formatierung hoffentlich anständig]
[“Erster Versuch” wegen anständiger Formatierung in “Zweiter Versuch” gelöscht. crh]
Na ja, Mikka… das ist natürlich sehr schade, dass die Kommentarseite einen Bug hat, denn ich glaube, dass ich die entscheidenden Punkte ziemlich gut dargestellt habe. Nämlich
– wieso die Polizei sehr wohl erst mal bei mir
in der Tür stehen kann,
– warum dies auch bei nachweisbarer Unschuld
ein Problem ist,
– und wieso ein materieller Schaden, so er denn
überhaupt ersetzt wird, vermutlich dennoch
bei weitem nicht den realen Schaden abdeckt.
Und da hätte ich deine Antwort schon mal gerne gehört, außer natürlich sie bestand aus einem höflichen: “Stimmt, diese Punkte habe ich gar nicht bedacht! Von dieser Seite betrachtet hast du recht, und es müsste dringend was geändert werden.”
Aber irgendwie glaube ich das nicht wirklich.
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Das geht ja hoch her hier… Interessant, wie verschieden die Standpunkte sind, die hier vertreten werden.
Um auch mal meinen Senf dazuzugeben: Ich finde 18 Monate auch arg lange. Und kann auch verstehen, das Raubkopieren nicht okay ist.
Trotzdem gilt in Deutschland ja – Gott sei Dank – noch immer das Schuldprinzip, d.h. jeder Straftäter wird nach dem Maß seiner Schuld bestraft.
Und wenn einer eine Software für 40 € klaut, ist das eben ein bestimmtes Schuldmaß. Da kann und darf es sich nicht auf seine Strafe auswirken, dass das noch 5000 andere gemacht haben und der Schaden deshalb beim Opfer 5000×40 € ist!
Und die 18 Monate Beschlagnahme SIND ja noch nicht einmal die Strafe! Die kommt ja erst danach, in den meisten Fällen wohl Geldstrafen. Und dann den Schaden des Täters durch den 18monatigen Verlust des PC´s gegen die Schadensersatzansprüche des Opfers aufzurechnen, scheint mir doch arg… naja.. bescheuert.
So. Und jetzt.. los! Macht mich fertig
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Wir machen daß alles nicht deshalb, damit die Rechner beschlagnahmt werden, sondern damit Raubkopierer überführt werden.
Alle Kritikpunkte bezüglich der Art, Weise und Dauer der Beschlagnahme bitte an Frau Zypries richten, nicht an die Contentinhaber. Wir können nichts für die Performance hiesiger Hochleistungsbeamter, die nach Selbstauskunft des Beamtenbundes stets an der Grenze ihrer Leistungsbereitschaft arbeiten. Nach Refa ist “Leistungsbereitschaft” übrigens ein subjektiver Faktor und keine objektive Größe, soviel dazu
Daher geht ein “schnell geprüft” nicht. Beamte verstehen darunter eben 18 Monate. Die würden nie sagen, daß das langsam ist. Es ist deren Maximalgeschwindigkeit. Am Limit, kurz vorm Infarkt. Die geben alles.
Natürlich verstehe ich Deine grundsätzlichen Einwände und das für alle Beteiligten unbefriedigende Verfahren. Auch wir hätten gerne schneller ein Ergebnis. Nochmal: Uns geht es nicht um die Beschlagnahme ihrer selbst Willen, sondern um die Bestrafung der Parasiten. Sollen wir nun nur aufgrund von Leistungshemmnissen in Teilen der Beamtenschaft auf eine Anzeige verzichten? Zumal wir neben der IP Adresse zielgerichtete Zusatzinfos liefern, die Kollateralschäden wie durch WLAN Mitsurfern verursacht, ausschließen.
Ein tragfähiger Alternativvorschlag von Dir bleibt leider noch aus. Raus damit!
Mikka
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@ mikka
na hoffentlich ist mit dem verbugten blogscript alles rechtlich ok
ich glaube du willst dich hier ein bisschen wichtig machen und scriptest ein bissl php. zum glück gibt es möglichkeiten die deine machenschaften wie z.b. iplogging etc unterbieten.
so und nu hau rin kid
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@Mikka das ist aber schon leicht Illegall
Wir finden auch den NAMEN des Anwenders auf dem Rechner heraus. Dein Rechner wird NICHT beschlagnahmt, wenn die durch die IP-Adresse ermittelten Personenkoordinaten nicht mit Deinem NAMEN übereinstimmt. Wenn nun Dein Mitsurfer auch noch Deinen Namen verwenden sollte, wäre das schon sehr merkwürdig, oder? Den würde ich mir dann an “DEINER” Stelle mal vorknöpfen.—-
tztzt einfach so Personenbezogene Daten Sammeln! echt das letzte! stellt sich mir gerade die Frage wie ihr an den Namen kommen wollt? den anhand der IP kannst du oder könnt ihr den ganz bestimmt nicht bestimmen, dazu brauch man heuzutage dank solcher Person wie dir ein Richterlichen Beschluss, und selbst wenn der ISP die raus gibt geht die IP erst durch mehrer Instanzen!
Also labber hier nicht so ein Müll, von wegen du wärst irgendein hohes Tier in der SWE Branche.
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Nun Mikka, zunächst möchte ich festhalten, dass deine Meinung vor deinem letzten Post noch etwas anders aussah: Da waren die 18 Monate, als Teil der Gegenmaßnahmen deines Erachtens nämlich durchaus in Ordnung. Der Sinneswandel kommt wahrscheinlich daher, dass du es entgegen deiner bisherigen Behauptungen mittlerweile akzeptiert zu haben scheinst, dass es sehr wohl möglich ist, auch als Unschuldiger in die Mühlen der Justiz zu geraten.
Einen tragfähigen Gegenvorschlag? Kein Problem, ich hab ein Bündel:
– Der Beschuldigte hat das Recht, eine
Schnelldurchsuchung seines Rechners
zu fordern.
– Die Kosten einer solchen Durchsuchung
werden pauschal mit maximal 500 Euro
festgesetzt. Das ist mehr als genug! Wenn
ein Mitarbeiter nur eine Durchsuchung am
Tag schafft, dann sind das 10.000 EUR
im Monat. Das muss reichen!
– Die Schnelldurchsuchung muss innerhalb
von zwei Werktagen nach der Forderung
erfolgt sein, sonst ist der Rechner
zurückzugeben, ohne das Kosten anfallen.
– Fördert die Durchsuchung genau das
geschützte Werk zu Tage, wegen dem die
Anzeige erfolgte, dann trägt die Kosten der
Schnelldurchsuchung der Beschuldigte.
In allen andere Fällen haftet der Anzeige-
erstatter, hilfsweise der Staat.
– Sonderfälle, wo die Durchsuchung in der
Praxis Probleme bereitet, die zwar ohne
Hilfe des Beschuldigten gelöst werden
können, aber mehr Zeit benötigen, erlauben
eine Ausweitung der Durchsuchungsfrist
auf zwei Wochen. (Ich denke da an BIOS-
Passworte u.ä.)
– Falls sich die Beschuldigungen als vollkommen
falsch erweisen, d.h. weder das geschützte
Werk, noch irgendeine andere Urheberechts-
verletzung auf den beschlagnahmten Daten-
trägern des Beschuldigten gefunden werden
kann, dann steht diesem ein Schadensersatz
in Höhe von 100,- EUR pro Tag zu. Dieser
wird ebenfalls durch den Anzeigeerstatter,
hilfsweise den Staat gewährleistet.
Das sind meine Vorschläge, wie ein faires System aussehen könnte. Irgendwie glaube ich, dass sich die Content-Mafia, ebenso wie die Innenminister und Polizeidienststellen gegen so eine Regelung mit Händen und Füßen wehren würden. Warum nur?
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Mit großer Besorgnis habe ich soeben diesen Blog gelsen.
Wenn der oben geschilderte Sachverhalt in dieser Form wirklich vollumfassend den Tatsachen entsprechen sollte, so wäre dies wieder ein Beispiel dafür, wie die Judikative, besonders auf Ebene der Amtsgerichte, zuweilen nach Gutsherrenart zu verfahren scheint.
Zwar ist die angeordnete Maßnahme zweifellos geeignet und verfolgt einen legitimen Zweck, aber wenn sie wirklich einen derart gravierenden Eingriff in die Berufsausübung darstellt, wie oben geschildert, so ist das grobe Mißverhältnis zwischen der Grundrechtsbeeinträchtigung und dem bezwecken Erfolg doch unübersehbar: Die Beeinträchtigung der Berufsausübung, in dieser eklatanten Weise, für knapp 40 Euro.
In dieser Sache erscheint mir das Mißverhältnis sogar derart eklatant, dass die Annahme de Verhältnismäßigkeit schon beinahe einer Rechtsbeugung gleichkommt.
Es ist erschreckend, wie zuweilen die Verletzung von Grundrechten durch staatliche Maßnahmen leichtfertig abgetan wird.
Hier zeigt sich auch wieder er Einfluss gewisser Industriezweige auf unser Rechtssystem. Einem zweifelhaft geänderten Urheberrecht folgen solche überzogenen Beschlüsse, die man mit “zu viel Fleiß im Kleinen” oder mit “mit Kanonen auf Spatzen schiessen” treffend umschreiben könnte…
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Ach ja: Mikka?
Wie ist das jetzt mit den tragfähigen Gegenvorschlägen? Dachtest du etwa, ich hätte keinen, oder warum bist du auf einmal so still?
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meine konsequenz:
freie software benutzen, freie musik hören, gedankenverkäufer austrocknen lassen
es ist echt schaurig was es in diesem staat für strafen für nichts gibt, dafür das man gedanken anderer benutzt
in der schule gibt’s dafür immer gute noten
btw: ähm Carsten? ist “RA” eigentlich bei anwälten einen fester bestandteil des namens?
ich find sowas immer ziemlich befremdlich
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Ich habe mir diesen Blog auch mal zu gemüte geführt und muss sagen, Mikka seine aussagen sind echt bedenklich. Mich würde mal interessieren wie das Produkt oder die Firma heisst für das er entwickelt!
Ich frage mich auch wie seine Firma Anhand von IP/MAC Adressen, Rechnername/Benutzername an den Reallife Namen eines wie er es nennt “Raubkopierenden Parasiten” zu kommen. Das will mir nicht ganz einleuchten, eine möglichkeit sehe ich in der durchsuchung der Windows Registry nach echten Lizenzdaten (wer Produktiv mit Raubkopien arbeitet wird wohl kaum noch Lizensierte Software auf dem System haben).......
Zummal gibt es ja auch Proxies, Tor usw. und als Besitzer eines nforce Chipsatzes kann ich auch die MAC von meinen beiden Gigabit nic`s setzen…..naja Rechnername könnte HAL sein Benutzername: user23, UPnP und NETBios könnten deaktiviert sein, sehr restriktiver Router nach aussen über eine DMZ….. Also Mikka pack aus oder prollst du nur so rum?!?
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Hi,
hier ein sehr interessantes Vortrag zum Thema Hausdurchsuchungen (“Sie haben das Recht zu schweigen !”) vom Chaos Computer Club Congress
http://video.google.com/videoplay?docid=-1550832407257277331&q=23c3
Grüsse
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Hey,
ich habe von einem Spielepublisher gehört, der ebenfalls in Tauschbörsen nach seinem Produkt suchen lies.
Jedoch kam es hier bei den “Ertappten” nicht zu Hausdurchsuchungen, sondern zu einer Strafzahlung von 200€. Wer nicht zahlte wurde eben verklagt.
Ich denke bei so einer fairen und unbürokratischen Vorgehensweise würden ca 90% der Beschuldigten anstandslos bezahlen.
Gruß
Hans
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Backups werden bei der Hausdurchsuchung natürlich mit einkassiert. Ist doch klar, das können doch genauso Beweismittel sein.
Es gibt keine “gute Lösung” bei einer Hausdurchsuchung. Das ist eine Vollstreckung ohne Urteil, und kehrt die Unschuldsvermutung um. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger die Verhältnissmäßigkeit zu wahren, nur das passiert mittlerweile immer weniger.
Siehe auf meiner Homepage: http://haus.durchsuchungen.de/
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Irgendwie geht unter, dass Straftaten zu begehen nicht in Ordnung ist. Dann sollte doch das Kopieren legalisiert werden.
Und die Durchsuchungen passieren doch bei Raubkopien in erster Linie, damit bestimmte Anwälte die Anschrift für ihre überteuerten Abmahnungen von der Justiz kostenlos geliefert bekommen: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html
Sie haben das Recht zu schreiben: